Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2017, 256
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2017, Seite: 256
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2017, 256:
Kammergericht Berlin, Beschluss vom30.06.2015
- 9 W 5/14 -
Haftung des Bundes und des Landes wegen Verstoßes gegen Europäische Menschenrechtskonvention infolge unzulässiger Verlängerung der Sicherungsverwahrung
Die unzulässige Verlängerung einer bereits seit zehn Jahren bestehenden Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und andere gefährlichen Straftaten vom Januar 1998 begründet ein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Haftung trifft dabei nicht nur das Gesetz vollziehende Land, sondern auch den Bund als Gesetzgeber. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2017, 256 wird teils auch als „StV 17, 256“, „StV 2017, S. 256“ oder „StV 17, S. 256“ zitiert.