wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: StV 2017, 256

Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2017, Seite: 256

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2017, 256:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom30.06.2015
- 9 W 5/14 -

Haftung des Bundes und des Landes wegen Verstoßes gegen Europäische Menschen­rechts­konvention infolge unzulässiger Verlängerung der Sicherungs­verwahrung

Die unzulässige Verlängerung einer bereits seit zehn Jahren bestehenden Sicherungs­verwahrung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und andere gefährlichen Straftaten vom Januar 1998 begründet ein Anspruch auf Entschädigung gemäß Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschen­rechts­konvention (EMRK). Die Haftung trifft dabei nicht nur das Gesetz vollziehende Land, sondern auch den Bund als Gesetzgeber. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Werbung

Die Fundstelle StV 2017, 256 wird teils auch als „StV 17, 256“, „StV 2017, S. 256“ oder „StV 17, S. 256“ zitiert.