Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2015, 405
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2015, Seite: 405
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2015, 405:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom23.10.2014
- 54648/09 -
EGMR: Erhebliche Strafmilderung bei einer Tatprovokation durch verdeckte Ermittler stellt keine angemessene Wiedergutmachung dar
Wird ein Straftäter durch verdeckte Ermittler zur Begehung der Tat provoziert, liegt ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor. Zur Wiedergutmachung genügt es nicht, dass das Strafgericht die Tatprovokation erheblich strafmildernd berücksichtigt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2015, 405 wird teils auch als „StV 15, 405“, „StV 2015, S. 405“ oder „StV 15, S. 405“ zitiert.