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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2005, 11
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2005, Seite: 11
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2005, 11:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom20.10.2004
- 1 Ss 76/03 -
Ladendiebstahl: Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrags als Gegenleistung zum Fallenlassen einer Strafanzeige begründet Strafbarkeit wegen Erpressung für Kaufhausdetektiv
Fordert ein Kaufhausdetektiv von einem Ladendieb als Gegenleistung für das Fallenlassen der Strafanzeige die Zahlung einer Geldsumme, so macht er sich wegen Erpressung gemäß § 253 StGB strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Initiative zunächst vom Ladendieb ausging. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2005, 11 wird teils auch als „StV 05, 11“, „StV 2005, S. 11“ oder „StV 05, S. 11“ zitiert.