Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 2002, 359
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2002, Seite: 359
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2002, 359:
Landgericht Offenburg, Beschluss vom15.01.2002
- 8 KLs 5 Js 11475/99 Hw -
Keine ausreichende Identifizierung der Graffiti-Sprüher durch Tag-Schriftzug
Der Tag-Schriftzug in der Graffiti-Sprüher-Szene genügt nicht zur Identifizierung der Täter bei einer Sachbeschädigung. Denn der Schriftzug kann von anderen Personen nachgeahmt werden. Dies hat das Landgericht Offenburg entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 2002, 359 wird teils auch als „StV 02, 359“, „StV 2002, S. 359“ oder „StV 02, S. 359“ zitiert.