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Donnerstag, 25. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: StV 2002, 359

Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 2002, Seite: 359

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 2002, 359:

Landgericht Offenburg, Beschluss vom15.01.2002
- 8 KLs 5 Js 11475/99 Hw -

Keine ausreichende Identifizierung der Graffiti-Sprüher durch Tag-Schriftzug

Der Tag-Schriftzug in der Graffiti-Sprüher-Szene genügt nicht zur Identifizierung der Täter bei einer Sachbeschädigung. Denn der Schriftzug kann von anderen Personen nachgeahmt werden. Dies hat das Landgericht Offenburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle StV 2002, 359 wird teils auch als „StV 02, 359“, „StV 2002, S. 359“ oder „StV 02, S. 359“ zitiert.