Werbung
Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 1998, 241
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 1998, Seite: 241
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 1998, 241:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom29.09.1997
- 2 BvR 1676/97 -
BVerfG: Durchsuchung der Strafverteidiger vor Gerichtsverhandlung bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefahrenlage erlaubt
Ordnet das Gericht angesichts einer drohenden Gefahr für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Verhandlung die Durchsuchung unter anderem der Strafverteidiger vor jedem Verhandlungstag an, so ist dies verfassungsrechtlich zulässig. Ein Verstoß gegen das Grundrecht der freien Berufsausübung (Art. 12 GG) und dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) liegt nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle StV 1998, 241 wird teils auch als „StV 98, 241“, „StV 1998, S. 241“ oder „StV 98, S. 241“ zitiert.