Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StV 1990, 353
Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV),
Jahrgang: 1990, Seite: 353
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StV 1990, 353:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StV 1990, 353 wird teils auch als „StV 90, 353“, „StV 1990, S. 353“ oder „StV 90, S. 353“ zitiert.