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Sozialgericht Konstanz, Beschluss vom 27.02.2018
- S 11 AS 409/18 ER -
Hartz IV: Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eAkte beim Jobcenter
Geltende Regelungen zum Schutz von Daten vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte bei Verwendung der eAkte nicht außer Kraft gesetzt
Das Sozialgericht Konstanz hat entschieden, dass die Rechte eines Leistungsberechtigten nicht dadurch verletzt werden, dass das Jobcenter die Akte eines Leistungsberechtigten in elektronischer Form führt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls bezieht Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - "Hartz IV"). Er wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Ankündigung des Jobcenters Landkreis Konstanz, seine Leistungsakte zukünftig elektronisch zu führen (so genannte eAkte). Die
Lesitungsbezieher befürchtet erhebliches Sicherheitsrisiko
Der Antragsteller sah darin keine Vorteile für sich. Nach seiner Ansicht stelle die
Befürchtung von Hacker-Angriffen rein spekulativ
Dem ist das Sozialgericht Konstanz nicht gefolgt. Es hat dargelegt, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2018
Quelle: Sozialgericht Konstaz/ra-online
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Dokument-Nr. 25617
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