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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03.03.2014
- 4 KS 1/12 -
Vereinsverbot der Hells Angels Kiel bestätigt
Mehrere bereits abgeurteilte Straftaten ausreichend für Vereinsverbot
Das im Januar 2012 vom schleswig-holsteinischen Innenminister ausgesprochene Verbot des Vereins „Hells Angels MC Charter Kiel“ war rechtmäßig. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht. Bereits im Juni und November 2012 hatte das Gericht die Vereinsverbote gegen die „Hells Angels Flensburg“ und die „Bandidos Neumünster“ bestätigt.
Der Innenminister hatte sein Verbot der „Hells Angels MC Charter Kiel“ mit einer Reihe von
OLG erklärt begangene Straftaten als ausreichend für Vereinsverbot
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat mehrere der bereits abgeurteilten Taten als ausreichend für ein
Waffendelikte mehrerer Mitglieder waren ebenfalls zu berücksichtigen
Ergänzend waren Waffendelikte mehrerer Mitglieder auf dem von den
OLG weist Vorwurf der kämpferisch-aggressiven Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung des Vereins zurück
Nicht bestätigt habe sich dagegen, dass der Verein der Kieler
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2014
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Vereinsverbote für Frankfurter Hells Angels bleiben bestehen
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.02.2013
[Aktenzeichen: 8 C 2118/11 und 8 A 2134/11]) - OVG Schleswig bestätigt Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"
(Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.06.2012
[Aktenzeichen: 4 KS 2/10]) - VGH Baden-Württemberg: Wohnungsdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Hells Angels nach Vereinsverbot rechtmäßig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2011
[Aktenzeichen: 1 S 1864/11 u.a.])
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Dokument-Nr. 17787
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