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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2020
- 3 MR 37/20 -
OVG Schleswig bestätigt Maskenpflicht auf dem Schulgelände
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch außerhalb des Unterrichts
Die in der schleswig-holsteinischen Corona-Bekämpfungsverordnung angeordnete Pflicht für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen verletzt nicht das Erziehungsrecht der Eltern aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG), das auch umfasst, das Kindeswohl zu schützen. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Durch das Tragen einer
Maskenpflicht auf dem Schulgelände, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
Die Maskenpflicht gilt in Schleswig-Holstein auf dem Gelände von
Richter sehen im Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung keine maßgeblichen allgemeinen Gesundheitsgefahren für den Maskenträger
Der Senat bezweifelt, ob das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit durch die Maskenpflicht an den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2020
Quelle: Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29139
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