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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 14.02.2023
- 7 U 63/22 -
Rotlicht einer Fußgängerampel befreit nicht vor besonderer Sorgfaltspflicht des von Parkplatz ausfahrenden Verkehrs
Fußgängerampel regelt nicht ein- und ausfahrenden Verkehr von einem Parkplatz
Eine Fußgängerampel regelt nicht den ein- und ausfahrenden Verkehr von einem Parkplatz. Daher ist ein vom Parkplatz ausfahrender Verkehrsteilnehmer nicht von seiner Pflicht aus § 10 StVO befreit, wenn die Ampel für den Fahrzeugverkehr Rot zeigt. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Nachmittag im Dezember 2019 fuhr ein Pkw-Fahrer in Schleswig-Holstein mit seinem Fahrzeug von einem Supermarktparkplatz auf die Straße. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem auf der Straße von rechts kommenden Fahrzeug. Auf dieser Seite befand sich eine
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Unfall sei wegen eines Verstoßes des Klägers gegen § 10 StVO zustande gekommen. Dafür spreche der
Fußgängerampel regelt nicht ein- und ausfahrenden Verkehr von einem Parkplatz
Es komme nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht darauf an, ob die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2023
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lübeck, Urteil vom 10.03.2022
[Aktenzeichen: 5 O 115/21]
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Dokument-Nr. 32850
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