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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.01.2014
- 6 U 15/13 -
"Stoppt Durchfall" - Werbung für Medikament gegen Durchfall unzulässig
Medikament stoppt den Durchfall entgegen den Erwartungen des Verbrauchers nicht binnen weniger Stunden
Die Werbung für ein Medikament gegen Durchfall mit der Anpreisung "L. stoppt Durchfall" ist unzulässig, wenn das Medikament den Durchfall nicht binnen weniger Stunden beendet. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und untersagte damit die Verwendung des Slogans.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein Arzneimittelanbieter. Sie vertreibt in Deutschland unter anderem das Präparat L., dessen Wirkstoff aus gefriergetrockneten Milchsäurebakterien besteht. Sie warb für das Medikament unter anderem mit den Angaben "L. stoppt Durchfall". In ihrer
Kläger mahnt Arzneimittelanbieter wegen irreführender Werbung ab
Der klagende Verein, der den Zweck hat, die lautere
Begriff "Stoppen" suggeriert nicht lediglich den Beginn eines Vorgangs
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass die Werbeaussage "L. stoppt Durchfall" irreführend ist und damit eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2014
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17907
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