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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 04.06.2015
- 16 U 3/15 -
Gebäudeversicherer muss für gesamten Schwammbefall an versichertem Gebäude Versicherungsschutz gewähren
Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf konkret nachgewiesene befallene Stellen innerhalb der Vertragslaufzeit
Ein Gebäudeversicherer hat dem Gebäudeeigentümer für den gesamten Schwammbefall des versicherten Gebäudes und nicht nur hinsichtlich der innerhalb der Vertragslaufzeit konkret nachgewiesenen befallenen Stellen Versicherungsschutz zu gewähren. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines mehrgeschossigen Mietobjekts, für das bei dem beklagten Versicherer eine gleitende Neuwertversicherung gegen Schäden durch Schwamm und Hausbockkäfer bestand. Die
Gebäudeeigentümerin klagt auf Feststellung des Versicherungsschutzes für gesamten Schwammbefall
Nach Ablauf des Versicherungsvertrages wurde ein weiterer großer Befall durch
Versicherer muss für gesamten Schwammbefalls Versicherungsschutz gewähren
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass der Versicherer der Gebäudeeigentümerin hinsichtlich des gesamten Schwammbefalls an dem versicherten Gebäude Versicherungsschutz zu gewähren hat. Eine Beschränkung auf nur diejenigen Schäden, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit positiv festgestellt und der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2015
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
- LG Coburg zum Umfang einer Wohngebäudeversicherung
(Landgericht Coburg, Urteil vom 16.03.2010
[Aktenzeichen: 23 O 786/09]) - Vermieter muss bei vorhandener Wohngebäudeversicherung einen vom Mieter verursachten Brandschaden beseitigen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2014
[Aktenzeichen: VIII ZR 191/13])
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Dokument-Nr. 21180
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