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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: SchAZtg 2003, 129
Zeitschrift: SchiedsamtsZeitung (SchAZtg),
Jahrgang: 2003, Seite: 129
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
SchAZtg 2003, 129:
Bundesgerichtshof, Urteil vom18.12.1996
- IV ZR 321/95 -
Unfallschäden wegen Ausweichen vor einem Hasen: Kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes
Erleidet ein Fahrzeug ein Totalschaden, weil der Fahrer einem Hasen ausweichen wollte, besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen unter dem Gesichtspunkt des Rettungskostenersatzes. Denn das Ausweichen vor einem Hasen ist nicht geboten im Sinne des § 83 Abs. 1 Satz 1 VVG. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle SchAZtg 2003, 129 wird teils auch als „SchAZtg 03, 129“, „SchAZtg 2003, S. 129“ oder „SchAZtg 03, S. 129“ zitiert.