Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: SVR 2019, 419
Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR),
Jahrgang: 2019, Seite: 419
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
SVR 2019, 419:
Oberlandesgericht München, Urteil vom15.03.2019
- 10 U 2655/18 -
Hälftige Haftungsverteilung wegen Kollision zwischen einbiegendem Fahrzeug und auf vorfahrtsberechtigter Straße verkehrswidrig überholendem Fahrzeug
Kommt es zwischen einem einbiegendem Fahrzeug und einem auf der vorfahrtsberechtigten Straße verkehrswidrig überholenden Fahrzeug zu einem Zusammenstoß, so kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht. Das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite und entfällt nicht bei einem verkehrswidrigen Überholen. Andererseits darf der einbiegende Verkehr darauf vertrauen, dass bei einer ununterbrochenen Mittellinie nicht unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn überholt wird. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle SVR 2019, 419 wird teils auch als „SVR 19, 419“, „SVR 2019, S. 419“ oder „SVR 19, S. 419“ zitiert.