Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: SVR 2019, 222
Zeitschrift: Blätter Straßenverkehrsrecht (SVR),
Jahrgang: 2019, Seite: 222
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
SVR 2019, 222:
Oberlandesgericht München, Urteil vom26.03.2019
- 24 U 2290/18 -
Beim Ersatz des Verdienstausfallschadens sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig pauschal mit 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen
Nach einem Verkehrsunfall kann der Geschädigte als Schaden grundsätzlich einen Verdienstausfallschaden geltend machen. Dabei sind ersparte berufsbedingte Aufwendungen regelmäßig mit einem Pauschalbetrag von 10 % des Nettoeinkommens anzurechnen. Niedrigere Aufwendungen werden nur berücksichtigt, wenn diese vom Geschädigten angegeben und ggf. bewiesen werden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle SVR 2019, 222 wird teils auch als „SVR 19, 222“, „SVR 2019, S. 222“ oder „SVR 19, S. 222“ zitiert.