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Sozialgericht Wiesbaden, Vergleich vom 01.09.2010
- S15 AS 736/09 -
Hartz IV-Behörde unterstützt England-Aufenthalt einer Schülerin
Sinnvollen Bildungsanstrengungen dürfen nicht durch Entzug von Leistungen erschwert werden
Eine Schülerin, die für ein Schuljahr eine Schule in England besucht und deren Familie in Deutschland Leistungen nach dem SGB II bezieht, kann dann nicht von der ARGE zur Rückzahlung von Leistungen verpflichtet werden, wenn sie in erheblichem Umfang von ihrer Familie finanziell für den Aufenthalt bei der Gastfamilie unterstützt werden musste. Dies geht aus einer Mitteilung des Sozialgerichts Wiesbaden hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall besuchte eine damals 16jährige Gymnasiastin aus dem Landkreis Limburg-Weilburg auf Vermittlung ihres Englisch-Lehrers für ein Schuljahr eine Schule in England. Während des Aufenthaltes reiste sie mehrmals zu Besuch zu ihrer Familie nach Deutschland. Als die ARGE von dem Auslandsaufenthalt erfuhr, forderte sie bereits ausbezahlte SGB II-Leistungen von der
Schülerin musste in erheblichem Umfang von ihrer Familie unterstützt werden
Dagegen klagte die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2010
Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online
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Dokument-Nr. 10311
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