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Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.11.2016
Az.: S 5 AS 306/13 -

Hartz IV: Alleinerziehenden kann auch bei Unterbringung des Kindes im Internat Mehrbedarf zustehen

Voraussetzungen sind regelmäßige Aufenthalte des Kindes zu Hause beim Elternteil

Das Sozialgericht Wiesbaden hat entschieden, dass einem alleinerziehenden Elternteil auch dann ein Mehrbedarf nach dem SGB II zustehen kann, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern im Alter von 16 und 17 Jahren, die Internate für Gehörlose in Essen und Neuwied besuchten. Die Kinder waren regelmäßig von Montagmorgen bis Freitagmittag in der Schule. In den Ferien sowie während verlängerter Wochenenden und in Krankheitszeiten hielten sie sich zu Hause in Wiesbaden auf.

SG gewährt Zuschlag für Alleinerziehende für eine der beiden Töchter

Nachdem die Schulen eine exakte Aufstellung der Anwesenheitszeiten der Kinder vorgelegt hatten, beurteilte das Sozialgericht Wiesbaden die Situation hinsichtlich der beiden Mädchen unterschiedlich. Das Gericht sprach der Mutter einen Mehrbedarf wegen der alleinigen Erziehung der jüngeren Tochter zu, denn diese war regelmäßig freitags nach Hause gefahren. Die ältere Tochter war an den Wochenenden häufiger in der Schule geblieben, weil ihr die langen Fahrten zu anstrengend waren. Für diese Tochter lehnte das Gericht den beantragten Zuschlag für Alleinerziehende ab.

Kriterien für Zuschlag für Alleinlebende nur bei einer Tochter erfüllt

Das Gericht sah den im Gesetz vorgesehenen Mehrbedarf für Alleinerziehende als gerechtfertigt an, wenn ein Elternteil das Kind tatsächlich mehr als 50 % alleine betreut und in der Regel keine längeren Abwesenheitszeiten von mindestens einer Woche vorliegen. Denn gerade solche längeren Entlastungszeiträume stellten ein wichtiges Kriterium für die besondere Bedarfssituation von Alleinerziehenden dar. Diese Kriterien waren nur bei der Tochter erfüllt, die sich an den Wochenenden regelmäßig zu Hause aufhielt. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2016
Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online

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Dokument-Nr.: 23381 Dokument-Nr. 23381

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