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Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 02.11.2016
- Az.: S 5 AS 306/13 -
Hartz IV: Alleinerziehenden kann auch bei Unterbringung des Kindes im Internat Mehrbedarf zustehen
Voraussetzungen sind regelmäßige Aufenthalte des Kindes zu Hause beim Elternteil
Das Sozialgericht Wiesbaden hat entschieden, dass einem alleinerziehenden Elternteil auch dann ein Mehrbedarf nach dem SGB II zustehen kann, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war alleinerziehende Mutter von zwei Töchtern im Alter von 16 und 17 Jahren, die Internate für Gehörlose in Essen und Neuwied besuchten. Die Kinder waren regelmäßig von Montagmorgen bis Freitagmittag in der Schule. In den Ferien sowie während verlängerter Wochenenden und in Krankheitszeiten hielten sie sich zu Hause in Wiesbaden auf.
SG gewährt Zuschlag für Alleinerziehende für eine der beiden Töchter
Nachdem die Schulen eine exakte Aufstellung der Anwesenheitszeiten der Kinder vorgelegt hatten, beurteilte das Sozialgericht Wiesbaden die Situation hinsichtlich der beiden Mädchen unterschiedlich. Das Gericht sprach der Mutter einen
Kriterien für Zuschlag für Alleinlebende nur bei einer Tochter erfüllt
Das Gericht sah den im Gesetz vorgesehenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2016
Quelle: Sozialgericht Wiesbaden/ra-online
- Mutter mit schwerstbehindertem Ehemann hat Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen für Alleinerziehende
(Sozialgericht Ulm, Urteil vom 14.07.2010
[Aktenzeichen: S 8 AS 3142/09]) - Alg II: Kein Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Mithilfe der Großeltern
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.04.2008
[Aktenzeichen: S 14 AS 206/07])
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Dokument-Nr. 23381
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