wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 19.03.2015
S 5 R 5779/13 -

Besuch einer Bibelschule kann bei Rentenversicherung nicht als Ausbildungszeit angerechnet werden

Begriff "Schulausbildung" suggeriert im allgemeinen Sprachgebrauch Besuch allgemeinbildender und weiterführender Schulen

Der Besuch einer Bibelschule führt in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zur Berücksichtigung als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls absolvierte vom 25. September 1992 bis 27. März 1993 an einer Bibelschule im Rahmen internatsmäßiger Unterbringung einen Bibelschul-Kurs mit bestandener Abschlussprüfung. Nach den Angaben der Klägerin war vormittags und abends theoretischer Unterricht, nachmittags war Zeit für das Selbststudium, an den Wochenenden kam es zu Praxiseinsätzen in der Kirchengemeinde. Ziel des Kurses war, die Entwicklung und das Wachsen einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus zu fördern, die Hingabe zum Herrn sowie den Zweck des Lebens zu entwickeln.

Bibelschule ist keine Fachschule oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage mit dem Begehren, die beklagte Deutsche Rentenversicherung zur Vormerkung des Bibelschul-Kurses als Anrechnungszeit in ihrem Versicherungskonto vorzumerken, ab. Gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI sind Anrechnungszeiten Zeiten, in denen Versicherte nach dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Schule, Fachschule oder Hochschule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben (Zeiten einer schulischen Ausbildung), insgesamt jedoch höchstens bis zu acht Jahren. Die sozialgerichtliche Rechtsprechung geht bei der Auslegung des Begriffs "Schulausbildung" vom allgemeinen Sprachgebrauch aus. Danach ist unter diesem Begriff der Besuch allgemeinbildender und weiterführender Schulen zu verstehen. Außerdem wird verlangt, dass die Ausbildung an allgemeinbildenden, öffentlichen oder privaten Schulen erfolgt und der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen erteilt wird. Hieran fehlte es bei dem in Rede stehenden Bibelschul-Kurs; insbesondere erfolgte der Unterricht nicht nach staatlich genehmigten oder anerkannten Lehrplänen. Bei der Bibelschule handelte es sich auch nicht um eine Fachschule oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, da sie weder unverzichtbare Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit der Klägerin war noch auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereitete.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2015
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausbildungs-Anrechnungszeit

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21482 Dokument-Nr. 21482

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21482

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung