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Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 04.09.2014
- S 5 KA 4343/14 ER -
Ausschließliche Einteilung von Kinderärzten für kinderärztlichen Notfalldienstes rechtmäßig
Versorgung der Bürger im Krankheitsfall während der sprechstundenfreien Zeiten stellt Gemeinwohlbelang von überragender Wichtigkeit dar
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die die ausschließliche Einteilung von Kinderärzten für die Verrichtung des kinderärztlichen Notfalldienstes nicht zu beanstanden ist.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kinderärztin, wurde in der Zeit von Anfang Juli 2014 bis Ende März 2015 insgesamt fünfmal zu dem für ihren Landkreis eigens eingerichteten kinderärztlichen
Kinderärztin ist zur Teilnahme am Notfalldienst verpflichtet
en hiergegen von der Antragstellerin gerichteten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz lehnte das Sozialgericht Stuttgart ab. Die Antragsgegnerin habe die Anordnung der sofortigen Vollziehung als im öffentlichen Interesse geboten ansehen dürfen. Die angemessene Versorgung der Bürger im Krankheitsfall, auch während der sprechstundenfreien Zeiten, stelle einen Gemeinwohlbelang von überragender Wichtigkeit dar. Die angemessene Versorgung im Krankheitsfall, auch während der sprechstundenfreien Zeiten, könne nur gewährleistet werden, wenn alle Vertragsärzte zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.08.2015
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online
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Dokument-Nr. 21496
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