wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 13. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 25.05.2016
S 2 AS 3427/14 -

Jobcenter darf im Rahmen von Erstausstattungen Pauschalen zahlen

Pauschalbetrag von 149 Euro für Ausstattung eines Ein­personen­haushalts mit Gardinen und Rollos angemessen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Jobcenter im Rahmen von Erstausstattungen (hier eine Beihilfe zur Anschaffung von Gardinen) auf Pauschalen zurückgreifen dürfen. Eine Pauschale in Höhe von 149 Euro für die Ausstattung von drei Zimmern mit Gardinen ist nicht zu beanstanden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls zog 2013 aus einer Obdachlosenunterkunft, in der er wegen Räumung seiner vorherigen Wohnung für wenige Monate wohnte, in eine neue Wohnung. Er beantragte bei der Beklagten die Kosten für die Anschaffung neuer Rollos/ Gardinen. Die Beklagte gewährte ihm daraufhin eine pauschale Beihilfe für einen Einpersonenhaushalt in Höhe von 149 Euro für Gardinen/ Rollos und deren Befestigung. Gegen diesen Bescheid wurde Widerspruch und nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage beim Sozialgericht Stuttgart erhoben. Der Kläger trug vor, dass die gewährten 149 Euro nicht ausreichend seien, um die Wohnung mit Gardinen und Rollos auszustatten. Er kenne insbesondere niemanden, der ihm das nötige Werkzeug für die Befestigung ausleihen könne. Für den genannten Betrag könne er sich nicht das Werkzeug und die Gardinen mit Befestigungen besorgen.

Hilfebedürftige haben grundsätzlich Anspruch auf Gewährung von Beihilfen zur Anschaffung von Sichtschutz

Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass Hilfebedürftige grundsätzlich einen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe zur Anschaffung von Sichtschutz bzw. Verdunklung nach einem Umzug in eine neue Wohnung haben, wenn wie hier keine Gardinen o.ä. aus der vorherigen Wohnung vorhanden sind oder aufgrund verschiedenen Fenstermaße nicht mehr verwendet werden können.

Höhe der gewährten Pauschale nicht zu beanstanden

Weiter ermögliche das Gesetz, dass die Unterstützung in Form von Pauschalen gewährt werde. Die Pauschale, die die Beklagte anhand von Internetrecherchen und Ermittlungen in örtlichen Baumärkten berechnet habe, sei auch in der Höhe nicht zu beanstanden. Zunächst sei zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur ein Anspruch auf eine Ausstattung in einem unteren Segment des Einrichtungsniveaus bestehe. Dieser lasse sich auch nach Überprüfung des Gerichts unproblematisch mit der gewährten Pauschale erfüllen. Hinsichtlich der Befestigung verwies das Gericht den Kläger auch auf die Möglichkeit, Bohrhammer o.ä. in Baumärkten auszuleihen. Auch die dafür erforderliche Leihgebühr könne noch mit der gewährten Pauschale bestritten werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2016
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Gardinen | Jobcenter | Pauschalbetrag | Pauschale | pauschalen | pauschalisierten

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23032 Dokument-Nr. 23032

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23032

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?