wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 14. Oktober 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht München, Beschluss vom 29.08.2024
S 42 AY 63/24 -

Sozialgericht München, Beschluss vom 04.09.2024
S 52 AY 65/24 -

Bezahlkarte für Asylbewerber hält einstweiliger Überprüfung stand

Bezahlkarte darf in München vorerst bleiben

Werden Leistungen an Asylbewerber von der zuständigen Behörde nur noch mittels Bezahlkarte gewährt, so ist dies jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung können die Zahlungen weiterhin mit der Bezahlkarte erbracht werden. Dies hat das Sozialgericht München in zwei Verfahren entschieden.

Beim Sozialgericht München sind verschiedene Verfahren anhängig, die sich gegen die Verwendung von Bezahlkarten wenden. Der Gesetzgeber hatte den Leistungsträgern die Möglichkeit gegeben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt in Geld in Form von Bezahlkarten zu gewähren, um einen Missbrauch der Leistungen auszuschließen. Mit den Anträgen wenden sich mehrere Empfänger gegen den Einsatz der Karten. Im einstweiligen Rechtsschutz wollten die Antragsteller erreichen, dass ihnen bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung weiterhin Bargeldleistungen gewährt werden. Das Gericht hat zwei dieser Anträge nun bereits abgelehnt.

Verwendung der Bezahlkarte nicht offensichtlich rechtswidrig

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Verwendung der Bezahlkarte jedenfalls nicht offensichtlich rechtswidrig sei. Der Gesetzgeber habe die Karte als mögliche Leistungsform vorgesehen. Für welche Fälle sie zum Einsatz kommt, liege im Ermessen der Behörde. In den anhängigen Fällen habe die Behörde dieses Ermessen dahingehend ausgeübt, dass sie sich für die Ausgabe der Karte entschieden habe. Bei einer ersten Bewertung des Sachverhaltes hätten sich auch keine Gründe ergeben, wonach die Behörde im Einzelfall verpflichtet gewesen wäre, weiterhin Geldleistungen zu gewähren.

Sozialgericht sah in beiden Fällen keine Gründe die Verwendung der Bezahlkarte zu untersagen

Eine Antragstellerin aus Sierra Leone war im August 2023 nach Deutschland eingereist und hatte hier einen Asylantrag gestellt. Sie macht geltend, dass sie aufgrund einer Augenerkrankung auf Geldleistungen angewiesen sei. Das Gericht sah darin aber keinen Grund, warum sie nicht zumindest einstweilen die Geldkarte nutzen könnte. Der zweite Antragsteller war 2003 aus Nigeria in das Bundesgebiet eingereist. Sein Asylantrag blieb erfolglos. Aufgrund einer Erkrankung besteht weiterhin eine Duldung seines Aufenthalts. Er macht geltend, dass die Bezahlkarte nur für neue Asylbewerber gelten könne, sein Verfahren sei jedoch abgeschlossen. Das Gericht sah auch hier keinen Grund, weshalb der in München lebende Antragsteller auf eine Bargeldleistung angewiesen sei. Trotz seiner Erkrankung sei er mobil und im Raum München gäbe es genügend Möglichkeiten für Einkäufe mit Karte. In beiden Fällen sah das Gericht daher keinen Grund, den Behörden bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung die Verwendung der Bezahlkarte zu untersagen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2024
Quelle: Sozialgericht München, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Asylrecht | Ausländerrecht | Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Asylbewerber | Bezahlkarte | Geldleistung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34362 Dokument-Nr. 34362

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34362

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH