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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 25.05.2012
- 10 AS 412/12 ER -
Umzug vom Ausland nach Deutschland: Jobcenter muss Umzugskosten eines Hartz IV-Empfängers nicht übernehmen
Für Umzugskosten vorgesehene Vorschriften bei Hartz IV-Empfängern sind nicht für Umzüge aus dem Ausland nach Deutschland anwendbar
Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") hat bei einem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland keinen Anspruch gegen das Jobcenter auf Übernahme der Umzugskosten. Dies entschied das Sozialgericht Mainz im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens.
Die in den Landkreis Alzey-Worms gezogene Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls lebte schon längere Zeit in
Einwanderung in deutsches Sozialsystem soll nicht bezuschusst werden
Diese Ansicht bestätigte das Sozialgericht Mainz. Die für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2012
Quelle: Sozialgericht Mainz/ra-online
- Hartz IV: Umzugskostenerstattung grundsätzlich nur für selbstorganisierten Umzug
(Bundessozialgericht, Urteil vom 06.05.2010
[Aktenzeichen: B 14 AS 7/09 R]) - Hartz IV: Kein Anspruch auf Umzug in größere - noch angemessene - Wohnung
(Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 22.07.2009
[Aktenzeichen: L 9 AS 586/09 ER]) - Umzugskosten sind bei auswärtiger Arbeitsaufnahme zu übernehmen
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.01.2006
[Aktenzeichen: 48 AS 19/06 ER])
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Dokument-Nr. 13544
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