Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.01.2018
- S 6 AS 2575/16 -
Grundsicherungsträger muss Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel nicht übernehmen
Entsorgungskosten stellen weder unabweisbaren Bedarf noch angemessene Unterkunftskosten dar
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger nicht dazu verpflichtet ist, die Entsorgungskosten für eingelagerte Möbel zu übernehmen.
Im zugrunde liegenden Verfahren führte ein Gerichtsvollzieher bei dem beim Beklagten im Leistungsbezug stehenden Kläger die zwangsweise Räumung seiner Wohnung durch und ließ seine Einrichtungsgegenstände bei einer Speditionsfirma einlagern.
Grundsicherungsträger lehnt Übernahme der Entsorgungskosten ab
In der Folgezeit erklärte der Kläger gegenüber der Firma, dass mit Ausnahme seines Bettes die eingelagerten
Entsorgung der Einrichtungsgegenstände beruht auf freier Willensentscheidung des Klägers
Die Klage vor dem Sozialgericht Karlsruhe hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts handle es sich bei den Entsorgungskosten weder um einen unabweisbaren Bedarf i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) noch um angemessene Unterkunftskosten i.S.d. § 22 Abs. 1 S. 1, Abs. 6 S. 1 SGB II. Denn die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
- Jobcenter muss unter bestimmten Voraussetzungen Möbellagerkosten eines Wohnungslosen übernehmen
(Sozialgericht Mainz, Urteil vom 17.03.2016
[Aktenzeichen: S 15 AS 708/14]) - Sozialgericht Stuttgart zum Anspruch auf Leistungen für die Einlagerung von Möbeln
(Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 15.05.2013
[Aktenzeichen: S 12 AS 5865/10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26287
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26287
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.