Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.06.2009
- S 4 SB 2458/08 -
SG Karlsruhe zu den Voraussetzungen für das Merkzeichen BI im Behindertenausweis
Sehschärfe darf nicht mehr als 0,02 betragen
Das Merkzeichen "Bl" für "blind" im Sinne des Schwerbehindertenrechts kann nur demjenigen erteilt werden, dem das Augenlicht vollständig fehlt, dessen Sehschärfe auf keinem Auge mehr als 0,02 (1/50) beträgt oder der an vergleichbar schwerwiegenden Sehbeeinträchtigungen (z.B. vollständiger Gesichtsfeldausfall) leidet. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Die 68jährige Klägerin leidet an einer chronischer Atemwegserkrankung, Blutzucker, einer arteriellen Verschlusskrankheit beider Beine, Zehenverlust, einer beidseitigen Sehminderung sowie einer seelischen Störung. Nach dem Schwerbehindertenrecht ist bei ihr ein Grad der
Selbstständiges Zurechtfinden in unvertrauter Umgebung lässt auf ausreichendes Sehvermögen schließen
Das Sozialgericht hat die von der Klägerin dagegen erhobenen Klage abgewiesen und ausgeführt: Blind im Sinne der Versorgungsmedizin-Verordnung sei ein behinderte Mensch, dem das Augenlicht vollständig fehle oder dessen Sehschärfe auf keinem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Karlsruhe vom 25.06.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 8217
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8217
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.