wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 9. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2016
S 17 AL 4314/15 -

Keine Berufs­ausbildungs­beihilfe für Ausbildung zur Altenpflegehelferin

Ausbildung zur Altenpflegehelferin stellt keine förderfähige Berufsausbildung gemäß § 57 SGB III dar

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin nicht mit Berufs­ausbildungs­beihilfe förderfähig ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte Berufsausbildungsbeihilfe für ihre einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin. Die Beklagte lehnte dies ab, diese Berufsausbildung sei nicht förderungsfähig, da es sich um eine schulische Ausbildung handele. Die Klägerin ist dem entgegengetreten: Es handele sich um eine duale Ausbildung mit betrieblichen und schulischen Abschnitten.

SG verneint Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

Die Klage blieb vor dem Sozialgericht Karlsruhe erfolglos. Der geltend gemachte Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) bestehe nicht, da die Ausbildung zur Altenpflegehelferin keine förderfähige Berufsausbildung i.S.d. § 57 SGB III darstelle. Eine Altenpflegeausbildung nach Landesrecht - wie die Ausbildung zur Altenpflegehelferin - sei nicht förderfähig. Die Ausbildung der Klägerin zur Altenpflegehelferin erfolge nicht nach dem Altenpflegegesetz, sondern - in Baden-Württemberg - nach der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Ausbildung und Prüfung an Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Altenpflegehilfe - APrOAltPflHi), mithin einer landesrechtlichen Regelung. Landesrechtliche Regelungen zur Altenpflegehelferausbildung seien inhaltlich und strukturell sehr unterschiedlich ausgestaltet. Aus arbeitsmarktpolitischen Gründen würden nur bundesrechtlich geregelte Berufsausbildungen nach dem Willen des Gesetzgebers in die Ausbildungsförderung einbezogen, denn nur in solchen Fällen sei eine breite Einsetzbarkeit des Berufsabschlusses bundesweit zu gewährleisten (vgl. BT-Drucks 16/10810, S. 35). Nicht entscheidungsrelevant seien daher die - zutreffenden - Ausführungen des Bevollmächtigten der Klägerin, die Ausbildung gliedere sich in einen theoretischen Unterricht an einer Berufsfachschule und einer praktischen Ausbildung (vgl. § 3 APrOAltPflHi).

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2016
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Altenpflegerin/Altenpfleger | Ausbildung | Ausbildungsförderung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23271 Dokument-Nr. 23271

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23271

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
Feo schrieb am 13.10.2016

Mal wieder ein sehr ungerechtes Urteil !

Der Sparwahn greift immer weiter um sich !

Ingrid Okon schrieb am 13.10.2016

meine einjährige Ausbildung zur Hauspflegerin wurde im Jahr 1999 vom Arbeitsamt bezahlt. Sie zahlten damals noch ordentlich Fahrgeld.

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH