wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 14.12.2011
S 6 U 1145/09 -

Arthrose im Kniegelenk ist bei Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen

Mehr als 30.000 Stunden kniebelastende Arbeit als Ursache für Gonarthrose wahrscheinlich

Eine Arthrose im Bereich der Kniegelenke ist bei einem Estrichleger als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn.

Der 1957 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete bis 2007 fast dreißig Jahre lang als Estrichleger. Seitdem ist er arbeitsunfähig. Die Anerkennung seiner Arthrose im Bereich der Kniegelenke (Gonarthrose) als Berufskrankheit lehnte die Berufsgenossenschaft ab: Die Arthrose sei nicht beruflich, sondern maßgeblich durch sein Übergewicht und eine angeborene Fehlstellung seiner Kniegelenke verursacht.

Klage gegen Berufsgenossenschaft erfolgreich

Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht Heilbronn war erfolgreich. Die Berufsgenossenschaft wurde verurteilt, die Gonarthrose als Berufskrankheit anzuerkennen. Es sei nämlich wahrscheinlich, dass die Gonarthrose durch die Tätigkeit als Estrichleger verursacht worden sei. Der Kläger habe während seines Berufslebens mehr als 30.000 Stunden kniebelastend gearbeitet, somit die vom Verordnungsgeber vorgegebene Mindesteinwirkungsdauer seiner kniebelastenden Tätigkeit von 13.000 Stunden weit übertroffen. Gegenüber dieser beruflichen Belastung träten das Übergewicht und die angeborene Fehlstellung der Kniegelenke als weitere Ursachen für die Arthrose in den Hintergrund. Da es derzeit keine biomechanische Erklärung dafür gebe, inwiefern eine kniebelastende Tätigkeit eine Gonarthrose verursache, könne die Anerkennung als Berufskrankheit nicht mit dem Fehlen eines so genannten belastungskonformen Schadensbildes abgelehnt werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2012
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Berufsgenossenschaft | Berufskrankheit | Knie | Übergewicht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13079 Dokument-Nr. 13079

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13079

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (2)

 
 
Jürgen schrieb am 07.07.2021

Ich hatte als Müllerwerker im Jahre 1997 einen Arbeitsunfall mit Meniskusverletzunung und Teilentfernung. Der Unfall wurde anerkannt zu 10von 100. Jetzt leide ich seit Jahren an einer Arthrose in diesem Kniegelenk, aber nach einem Verschlimmerungsantrag wurde dieser von der BG abgelehnt. Das Problem sind nicht die BG sondern die Gutachter, die sich zu allen Gutachten auf die Seite der BG stellen und da hat der Geschädigte Null Chancen.

Jürgen schrieb am 07.07.2021

Ich hatte als Müllerwerker im Jahre 1997 einen Arbeitsunfall mit Meniskusverletzunung und Teilentfernung. Der Unfall wurde anerkannt zu 10von 100. Jetzt leide ich seit Jahren an einer Arthrose in diesem Kniegelenk, aber nach einem Verschlimmerungsantrag wurde dieser von der BG abgelehnt. Das Problem sind nicht die BG sondern die Gutachter, die sich zu allen Gutachten auf die Seite der BG stellen und da hat der Geschädigte Null Chancen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung