Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Gießen, Urteil vom 02.09.2010
- S 16 VS 2/05 -
SG Gießen: Gehirntumor kann nicht als Wehrdienstbeschädigung angesehen werden
Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Erkrankung muss mehr dafür als dagegen sprechen
Die Witwe eines ehemaligen Zeitsoldaten der Bundeswehr hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Ihr Mann war im Alter von 34 Jahren an einem Gehirntumor verstorben. Das Sozialgericht Gießen hat die Klage abgewiesen.
Der verstorbene Mann der Klägerin war von Ende 1968 bis September 1970 als "Operator" (Bediener) am Waffensystem NIKE eingesetzt und hatte dort Kontakt zu radioaktiven Leuchtfarben, die der Beschriftung an den Bedienkonsolen des Feuerleitstandes dienten. Die Versorgungsverwaltung des für die Versorgung ehemaliger Soldaten zuständigen Landes Hessen hatte
Strahlendosis zu gering
Nach Auffassung des Gerichts war zwar nach dem Bericht der vom Verteidigungsausschuss des Bundestags eingesetzten Expertenkommission (so genannte Radarkommission) grundsätzlich von einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlen auszugehen, die Strahlendosis sei jedoch wesentlich zu gering gewesen, um einen Zusammenhang zwischen der wehrdienstlichen Tätigkeit und dem Entstehen der Erkrankung wahrscheinlich zu machen. Der ursächliche Zusammenhang zwischen Erkrankung und Tätigkeit muss aber mit Wahrscheinlichkeit gegeben sein, es muss mehr dafür als dagegen sprechen.
Gericht holt sich Rat beim Nuklearmediziner
Zu seiner Beurteilung kam das Gericht nach umfangreichen Ermittlungen und der Einholung eines strahlentechnisch-medizinischen Gutachtens bei einem renommierten Nuklearmediziner, der sein Gutachten in der mündlichen Verhandlung erläuterte.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.09.2010
Quelle: Sozialgericht Gießen/ra-online
- Krebs durch Radar: Rente für die Witwe eines Bundeswehrsoldaten
(Sozialgericht Aachen, Urteil vom 29.09.2008
[Aktenzeichen: S 25 (18) VS 192/07]) - Rente für Witwe eines Bundeswehr-Strahlenopfers frühestens vier Jahre vor Antragstellung
(Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.06.2006
[Aktenzeichen: S 7 VS 14/04])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10201
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10201
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.