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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2017
- S 2 KA 328/15 -
Kein Anspruch auf Genehmigung einer Zweitpraxis für tiergestützte Psychotherapie
Tiergestützte Intervention stellt keine qualitative Verbesserung der Versorgungssituation dar
Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Klage einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin auf Genehmigung einer Zweigpraxis mit Tieren abgewiesen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte einen Vertragspsychotherapeutensitz in Viersen und beantragte die
Versorgungsbedarf im Planungsbereich laut kassenärztlicher Vereinigung gedeckt
Die beklagte kassenärztliche Vereinigung lehnte den Antrag ab. Der Versorgungsbedarf im Planungsbereich Viersen sei gedeckt. Dagegen wandte sich die Klägerin mit dem Argument, dass es auf den Versorgungsbedarf nicht ankomme, da die
SG verneint Anspruch auf Genehmigung einer Zweigpraxis
Das Sozialgericht Düsseldorf folgte der Argumentation der Klägerin nicht. Die tiergestützte Intervention stelle keine qualitative Verbesserung der Versorgungssituation dar. Es treffe zwar zu, dass die Beziehung zwischen Therapeut und Patient für das Gelingen einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2017
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/ra-online
- BSG zu den Grundsätzen zur Genehmigung von Zweigpraxen
(Bundessozialgericht, sonstiges vom 09.02.2011
[Aktenzeichen: B 6 KA 7/10 R, B 6 KA 12/10 R, B 6 KA 3/10 R, B 6 KA 49/09 R]) - Keine tierärztliche Zweitpraxis bei erheblichen Beitragsrückständen beim berufsständischen Versorgungswerk
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.12.2013
[Aktenzeichen: BVerwG 3 C 17.13])
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Dokument-Nr. 24254
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