wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Gerichtsbescheid vom 23.02.2017
S 39 U 89/15 -

Kein Unfall­versicherungs­schutz für Lehrerin bei Volleyballturnier des Schulfördervereins

Vom Schulförderverein organisierte Veranstaltung ist nicht als versicherte Schulveranstaltung oder Betriebssport zu werten

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass eine Lehrerin, die bei einem vom Förderverein der Schule organisierten Volleyballturnier teilnimmt und dabei eine Knieverletzung erleidet, nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 49 Jahre alte Klägerin aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist Lehrerin an einem Gymnasium. Der Förderverein der Schule organisierte 2014 an einem Samstag ein Volleyballturnier. Die Klägerin stürzte beim volleyballspielen auf das rechte Knie. Wegen des erlittenen Kniebinnenschadens war sie 2 ½ Monate lang krankgeschrieben. Die Unfallkasse Sachsen lehnte Versicherungsschutz ab.

Volleyballturnier war weder betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch schulische Veranstaltung

Das Sozialgericht Dresden wies die dagegen gerichtete Klage ab. Das Volleyballturnier war weder eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch eine schulische Veranstaltung. Der Förderverein hatte das Turnier organisiert, um die Verbundenheit mit der Schule zu fördern. Eingeladen waren insbesondere ehemalige Schülerinnen und Schüler und deren Familien. Die Schulleitung hatte die Veranstaltung zwar gebilligt. Eingeladen zu ihr hatte allerdings der Förderverein, der auch die Kosten übernahm. Die Zahl der teilnehmenden Beschäftigten war relativ gering. Von den neun Volleyballmannschaften stammte nur eine Mannschaft, die "Lehrermannschaft", aus dem Kreis der Beschäftigten. Die meisten der über 100 Lehrer des Gymnasiums hatten an dem Turnier nicht teilgenommen. Hingegen traten mehrere Mannschaften ehemaliger Schüler auf. Maßgebliches Ziel der Veranstaltung war die Pflege der Traditionen des Gymnasiums und dabei die Förderung der Verbundenheit ehemaliger Schüler und deren Familien zum Gymnasium. Dies entspricht dem satzungsmäßigen Ziel des Fördervereins.

Vom Förderverein organisiertes Volleyballtournier ist nicht als Betriebssport zu werten

Auch der Gedanke, dass sie an Betriebssport teilgenommen habe, verhalf der Klägerin nicht zum Erfolg. Betriebssport steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Sport einen Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Er muss regelmäßig stattfinden und der Teilnehmerkreis muss sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränken. Die Übungszeit und Übungsdauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen. Die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden. Dies alles traf auf das Turnier mit Wettkampfcharakter des Fördervereins nicht zu.

Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung

§ 8 Arbeitsunfall

(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. [...]

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Sozialgericht Dresden/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialversicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Betriebssport | Schule | Unfallversicherung | Unfallversicherungsschutz

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23954 Dokument-Nr. 23954

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung23954

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung