Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 08.03.2007
- S 18 KR 637/04 -
Lorenzos Öl ist keine Kassenleistung
Heilbehandlung mit Diätlebensmittel muss nicht bezahlt werden
Die Krankenkasse muss die Behandlung einer fortschreitenden Nervenkrankheit mit "Lorenzos Öl" nicht bezahlen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Der 50-jährige Kläger aus dem Landkreis Riesa-Großenhain leidet an der erblichen Nervenkrankheit "Adrenoleukodystrophie" (ALD). Der behandelnde Arzt verschrieb die Behandlung mit
Die AOK lehnte die Übernahme der Kosten in Höhe von monatlich etwa 1.000 € ab. Das Sozialgericht hat die dagegen gerichtete Klage nun abgewiesen.
Es spielt keine Rolle, dass das Öl in Deutschland als Diätlebensmittel vertrieben wird. Die für
Siehe auch:
1. Anwalt / Anwältin Name Titel Schwerpunkte Hessisches Landessozialgericht verurteilt Krankenkasse zur Kostenübernahme für "Lorenzos Öl" (Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 25.01.2007 - L 8 KR 18/05 -)
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dresden vom 19.04.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 4131
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4131
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.