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Sozialgericht Dresden, Urteil vom 06.07.2005
S 11 KA 829/02 -

Krankenkasse muss umstrittene Krebstherapie bezahlen

Die Krankenkasse muss eine umstrittene Krebstherapie zahlen, die die Nebenwirkungen für die Patienten verringert. Der Ausgang des Zulassungsverfahrens muss nicht abgewartet werden, wenn bereits ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit des Mittels vorliegen. Das hat die 11. Kammer des Sozialgerichts Dresden in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 6. Juli 2005 entschieden und folgt damit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Das von Chiron/Behring hergestellte Proleukin ist seit 1989 zur Behandlung von metastasierendem Nierenzellkarzinom zugelassen. Die Zulassung bezieht sich auf die Gabe mit der Spritze. Die Universitätsklinik Leipzig behandelte Nierenkrebspatienten mit diesem Mittel. Allerdings erfolgte bei besonders schwer erkrankten Patienten mit Lungenmetastasen die Verabreichung durch Inhalation. Dabei treten weniger Nebenwirkungen auf. Versuche der Gabe mittels Spritze hatten keine Erfolge gezeigt. Die AOK Sachsen verlangte die bei drei Patienten angefallenen Kosten in Höhe von 95.177,23 € von der Klinik zurück.

Das Sozialgericht Dresden gab der Klage der Universitätsklinik Leipzig statt. Die AOK muss die Kosten vollständig tragen. Anja Ferchau, Vorsitzende der 11. Kammer: „Die Behandlung der lebensbedrohlichen Nierenkrebserkrankung mit der Inhalation von Proleukin ist in der Fachwelt mittlerweile anerkannt. Es gab für die drei Patienten keine vergleichbar wirksame Therapie. In diesem Fall ist eine Zulassung des Medikamentes nicht erforderlich.“

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2005
Quelle: Pressemitteilung des SG Dresden vom 06.09.2005

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Dokument-Nr.: 939 Dokument-Nr. 939

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