wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 10. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.06.2006
S 7 VS 14/04 -

Rente für Witwe eines Bundeswehr-Strahlenopfers frühestens vier Jahre vor Antragstellung

Begrenzung soll Rechtsfrieden wahren

Soldaten und ihre Hinterbliebenen erhalten Beschädigtenversorgung wegen einer während des Wehrdienstes erlittenen Gesundheitsstörung längstens vier Jahre rückwirkend ab dem Jahr der Antragstellung. Dies gilt auch dann, wenn sie unverschuldet an einer früheren Antragstellung gehindert waren.

So entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle der Witwe eines Oberfeldwebels der Bundeswehr, der als Radarmechaniker eingesetzt worden war und der 1990 im Alter von 37 Jahren an den Folgen eines Augenkrebsleidens verstarb. Auf einen im Jahre 2001 gestellten Antrag der Witwe gewährte das Versorgungsamt Soest Witwenrente nach Maßgabe des Soldatenversorgungsgesetzes rückwirkend ab 1997.

Mit ihrer Klage machte die im Märkischen Kreis lebende Witwe als Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes geltend, ihr sei dessen Versorgungsrente bereits ab Diagnostizierung des Krebsleidens im Jahre 1987 zu gewähren. Die Bundeswehr habe die Fürsorgepflicht ge-genüber ihrem verstorbenen Ehemann seit 1975 vorsätzlich verletzt, da langjährig bekannte Grenzwertüberschreitungen geheim gehalten worden seien und die Radarstrahlenfälle erst 2001 publik geworden seien. Durch das Fehlverhalten der Bundeswehr sei der Soldat gehindert gewesen, noch zu Lebzeiten einen Versorgungsantrag zu stellen. Dies könne nicht zu ihren Lasten gehen.

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage ab. Versorgungsleistungen könnten in einer analogen Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X längstens vier Jahre rückwirkend ab dem Antragsjahr gewährt werden. Diese Regelung beinhalte den allgemeinen Rechtsgedanken, dass die rückwirkende Zahlung von Sozialleistungen auch bei behördlichem Fehlverhalten auf vier Jahre begrenzt sei. Die Klägerin könne nicht besser gestellt werden als in dem Fall, dass ein Antrag ihres Ehemannes nach dem Auftreten der Krebserkrankung in rechtswidriger Weise abgelehnt worden wäre. Der mit den Leistungen verfolgte sozialpolitische Zweck könne nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne nicht mehr erreicht werden. Zudem diene die zeitliche Begrenzung der Notwendigkeit überschaubarer öffentlicher Haushalte und dem Rechtsfrieden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2007
Quelle: ra-online, SG Dortmund

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3694 Dokument-Nr. 3694

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3694

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?