wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.4/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 13.11.2013
S 7 VJ 601/09 -

Guillain-Barre-Syndrom als Impfschaden nach Hepatitis B-Impfung anzuerkennen

LWL Versorgungsamt Westfalen muss Beschädigten­versorgung gewähren

Die gesundheitlichen Folgen eines nach einer Hepatitis B - Impfung auftretenden Gullian-Barre-Syndroms können als Impfschaden anerkannt und entschädigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Junge im Alter von zwei Jahren durch seine Kinderärztin gegen Hepatitis A und B geimpft und leidet nun an den Folgen eines Guillain-Barre-Syndroms mit Restlähmungen in den Beinen und einer Fußfehlstellung. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe - LWL Versorgungsamt Westfalen - in Münster lehnte die Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens ab, weil der ursächliche Zusammenhang zwischen der Impfung und der Erkrankung des Jungen nicht wahrscheinlich sei.

LWL muss gesundheitliche Folgen als Impfschaden anerkennen

Die hiergegen durch die Eltern des Jungen bei dem Sozialgericht Dortmund erhobene Klage hatte Erfolg. Das Sozialgericht hat den LWL verurteilt, bei dem Kläger die gesundheitlichen Folgen des Guillain-Barre-Syndroms als Impfschaden anzuerkennen und ihm Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz zu gewähren.

Impfkomplikation hat sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit realisiert

Das Sozialgericht Dortmund führt in seinem Urteil aus, auf Grund medizinischer Beweiserhebung sei die haftungsbegründende Kausalität zwischen der Hepatitis B - Komponente der Impfung und dem Guillain-Barre-Syndrom zu bejahen. Die in der medizinischen Wissenschaft für möglich gehaltene Impfkomplikation habe sich vorliegend mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit realisiert. Die von der Beklagten angeführte konkurrierende Ursache eines grippalen Infektes sei insbesondere auf Grund der dokumentierten Laborwerte unwahrscheinlich.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2014
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17503 Dokument-Nr. 17503

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17503

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.4 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung