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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 18.09.2014
- S 18 AS 871/12 -
Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber ist kein Einkommen im Sinne des SGB II
Jobcenter darf vom Arbeitgeber gewährte Erstattungen nicht als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen anrechnen
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, das Fahrtkosten, die vom Arbeitgeber erstattet werden, nicht als Einkommen im Sinne des SGB II angesehen werden können und daher vom Jobcenter nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden dürfen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist SGB-II-Leistungsbezieherin, die als Gebietsbetreuerin für einen Werbeverlag tätig war. Nach dem Arbeitsvertrag stand ihr neben dem Stundenlohn unter anderem ein Anspruch auf
Klägerin muss Kosten für berufsbedingte Fahrten zunächst aus monatlich zur Verfügung stehenden Mitteln finanzieren
Zu Unrecht, entschied das Sozialgericht Detmold. Das Bundessozialgericht habe bereits entschieden, dass die Rückerstattung von im Voraus gezahlten Stromabschlägen kein anrechenbares
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2015
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online
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Dokument-Nr. 20874
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