Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.11.2010
- S 13 KR 170/10 -
SG Aachen: Kostenerstattung beim Asthma-Arzneimittel Alvesco® nicht immer auf Festbetrag begrenzt
Bei Unverträglichkeit vergleichbarer Mittel muss Versicherter nicht die Mehrkosten des Apothekenverkaufspreises zum Festbetrag tragen
Die Kostenerstattung beim Asthma-Arzneimittel Alvesco® muss in bestimmten Fällen nicht auf den Festbetrag begrenzt werden. Ist nur durch dieses Arzneimittel eine ordnungsgemäße Patientenversorgung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen gesichtert, besteht Anspruch auf Versorgung mit Alvesco® zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne Beschränkung auf den Festbetrag. Eine Verweisung des Versicherten auf den Festbetrag ist unzulässig. Dies hat das Sozialgericht Aachen entschieden.
Durch das
Mehrkosten müssen durch Versicherten getragen werden
Wird einem gesetzlich Versicherten ein Medikament aus einer solchen Gruppe verordnet, so sind die gesetzlichen Krankenkassen nur zur Zahlung des jeweils bestimmten Festbetrages verpflichtet. Die Mehrkosten des Apothekenverkaufspreises zum
Zuzahlung ist dem Kläger nicht zumutbar
Es sind allerdings Fälle denkbar, in denen bei höherpreisigen Arzneimitteln, die einer Festbetragsgruppe zugehören, eine Verweisung des Versicherten auf den
Kläger wird nur durch Alvesco® ohne unangenehme Nebenwirkungen ordnungsgemäß versorgt
Dabei stellten sie nicht darauf ab, dass die vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgenommene Eingruppierung des Arzneimittelwirkstoffs in die betreffende Festbetragsgruppe rechtswidrig gewesen war, obwohl das Gericht auch diesbezüglich erhebliche Bedenken geäußert hat. Es handelt sich bei Alvesco® vielmehr um das einzige Medikament, das den Wirkstoff Ciclesonid enthält, der beim Kläger nicht eine bestimmte unangenehme Nebenwirkung auslöst. Alle zum
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2010
Quelle: Sozialgericht Aachen/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10632
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10632
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.