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Sozialgericht Aachen, Urteil vom 17.12.2013
- S 13 EG 6/13 BG -
Betreuungsgeld: In das Gesetz aufgenommene Stichtagsregelung ist rechtmäßig
Stichtagsregelung verstößt nicht gegen verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz
Das Sozialgericht Aachen hat im bundesweit ersten Urteil über das zum 1. August 2013 eingeführte Betreuungsgeld entschieden, dass die in das Gesetz aufgenommene Stichtagsregelung rechtmäßig ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte der Vater eines vor dem 1. August 2012 geborenen Kindes, der sein Kind erzieht und das neue
Zeitliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungsanspruchs an den Geburtstag des Kindes sachlich gerechtfertigt
Zu Recht, entschied das Sozialgericht. Der klagende Vater hatte argumentiert, die Stichtagsregelung verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz und verletze außerdem das Grundrecht auf Familie. Dem folgten die Aachener Richter nicht. Die zeitliche Anknüpfung des gesetzlichen Leistungsanspruchs an den Tag der Geburt eines Kindes sei sachlich gerechtfertigt. Sie verhindere die Unterbrechung des Bezugs von Elterngeld und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.01.2014
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/Sozialgericht Aachen/ra-online
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Dokument-Nr. 17464
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