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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: Rpfleger 2014, 70
Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger),
Jahrgang: 2014, Seite: 70
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
Rpfleger 2014, 70:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.2013
- V ZR 212/12 -
Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer
Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle Rpfleger 2014, 70 wird teils auch als „Rpfleger 14, 70“, „Rpfleger 2014, S. 70“ oder „Rpfleger 14, S. 70“ zitiert.