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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: RRa 2020, 41
Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2020, Seite: 41
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2020, 41:
Landgericht Rostock, Urteil vom12.07.2019
- 1 O 11/18 -
Schiffsführung muss auf mögliche unerwartet heftige Schiffsbewegungen bei unauffälligem Seegang hinweisen
Ist der Schiffsführung bekannt, dass trotz unauffälligen Seegangs zum Beispiel durch eine besonders hohe Welle sich das Kreuzfahrtschiff unerwartet bewegt, so müssen die Reisenden darauf hingewiesen werden. Fehlt es an einem solchen Hinweis und stürzt ein Reisender, so kann dafür der Kapitän des Schiffes sowie die Reiseveranstalterin haften. Dies hat das Landgericht Rostock entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle RRa 2020, 41 wird teils auch als „RRa 20, 41“, „RRa 2020, S. 41“ oder „RRa 20, S. 41“ zitiert.