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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RRa 2019, 209

Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2019, Seite: 209

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2019, 209:

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom02.04.2019
- 2 C 2090/17 (28) -

Verschiebung des Hinflugs um 7 ½ Stunden nach hinten durch Reiseveranstalter stellt Reisemangel dar

Verschiebt ein Reiseveranstalter den Hinflug um 7 ½ Stunden nach hinten, so stellt dies eine gravierende Flugzeitänderung und damit einen Reisemangel dar. Der Reiseveranstalter darf den in der Reisebestätigung als vorläufig bezeichneten Zeitpunkt des Hin- oder Rückflugs nur innerhalb eines Zeitrahmens von vier Stunden ändern. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RRa 2019, 209 wird teils auch als „RRa 19, 209“, „RRa 2019, S. 209“ oder „RRa 19, S. 209“ zitiert.




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