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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RRa 2018, 246

Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2018, Seite: 246

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2018, 246:

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom23.05.2018
- 5 U 351/18 -

Keine Haftung des Reiseveranstalters für Sturz einer Kreuzfahrt-Urlauberin im Fitnessstudio während schweren Seegangs

Stürzt eine Reisende im Fitnessstudio eines Kreuzfahrtschiffs aufgrund schweren Seegangs, so haftet dafür nicht der Reiseveranstalter. Eine Ver­kehrs­sicherungs­pflicht­verletzung ist ihm nicht anzulasten. Bei schwerem Seegang hat jeder Reisende für seine eigene Sicherheit zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RRa 2018, 246 wird teils auch als „RRa 18, 246“, „RRa 2018, S. 246“ oder „RRa 18, S. 246“ zitiert.




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