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Donnerstag, 28. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RRa 2017, 250

Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2017, Seite: 250

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2017, 250:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom14.03.2017
- 523 C 12833/16 -

Kein Anspruch des Fluggastes auf Ausgleichszahlung aufgrund schuldhaft verspäteten Erreichens des Anschlussfluges

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden, weil der Fluggast schuldhaft seinen Anschlussflug verspätet erreicht, so besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Es spricht ein Anscheinsbeweis für ein Eigenverschulden des Fluggastes, wenn der Zubringerflug pünktlich landete, die vorgesehene Umstiegszeit zur Verfügung stand und die Umstiegszeit gleich oder oberhalb der vom Flughafen garantierten Mindestzeit (Minimum Connecting Time) lag. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RRa 2017, 250 wird teils auch als „RRa 17, 250“, „RRa 2017, S. 250“ oder „RRa 17, S. 250“ zitiert.




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