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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RRa 2017, 172

Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2017, Seite: 172

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2017, 172:

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom11.05.2017
- C-302/16 -

EuGH: Fluggesellschaft haftet für verspätete Weiterleitung einer Information über Flugannullierung durch Reisevermittler

Im Fall einer Flugannullierung steht einem Fluggast gemäß Art. 5 Abs. 1 c) i) der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er mindestens zwei Wochen zuvor über die Annullierung informiert wurde. Eine verspätete Mitteilung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft zwar den Reisevermittler rechtzeitig informiert, diese aber die Mitteilung nicht rechtzeitig an den Fluggast weitergeleitet hat. In diesem Fall haftet die Fluggesellschaft auf Ausgleichszahlung. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RRa 2017, 172 wird teils auch als „RRa 17, 172“, „RRa 2017, S. 172“ oder „RRa 17, S. 172“ zitiert.




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