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Freitag, 19. April 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RRa 2015, 119

Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa),
Jahrgang: 2015, Seite: 119

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RRa 2015, 119:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom06.06.2014
- 2-24 O 125/13 -

Verpasster Flug aufgrund Falschinformation: Reiseveranstalter haftet wegen fehlerhafter Angaben der Reiseleitung

Ein Reiseveranstalter muss einem Reisenden die Buchung eines Ersatzflugs als Schaden erstatten, wenn die Reiseleitung zuvor falsche Angaben zu den Abflugzeiten gemacht hat und daher der Reisende seinen Flug verpasste. Die Schaden­ersatz­pflicht besteht zudem selbst dann, wenn der Reiseveranstalter die Flugbeförderung gar nicht schuldete. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RRa 2015, 119 wird teils auch als „RRa 15, 119“, „RRa 2015, S. 119“ oder „RRa 15, S. 119“ zitiert.




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