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Freitag, 29. März 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: RNotZ 2018, 352

Rheinische Notar-Zeitschrift (RNotZ),
Jahrgang: 2018, Seite: 352

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
RNotZ 2018, 352:

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom20.12.2017
- 3 W 112/17 -

Ehegatte muss bis zu 12 Tage nach Tod des anderen Ehegattens mit Zugang eines zu Lebzeiten erklärten Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments rechnen

Ein Ehegatte muss damit rechnen, dass innerhalb von 12 Tagen nach dem Tod des anderen Ehegatten ein von diesem noch zu Lebzeiten erklärter Widerruf des gemeinschaftlichen Testaments zugeht. Ein solcher Widerruf ist gemäß § 130 Abs. 2 BGB wirksam. Wichtig ist, dass der Widerruf bei Versterben des widerrufen Ehegatten dem anderen Ehegatten alsbald zugeht. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle RNotZ 2018, 352 wird teils auch als „RNotZ 18, 352“, „RNotZ 2018, S. 352“ oder „RNotZ 18, S. 352“ zitiert.




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