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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22.04.2021
- 2 B 104/21 -
OVG weist Eilantrag gegen "Testpflicht" für Ladenlokale zurück
Kein Grundrechtsverstoß feststellbar
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einen Eilantrag einer Betreiberin mehrerer Telefonshops gegen die sog. Corona-Verordnung des Landes zurückgewiesen. Sie vertreibt Telekommunikationsdienstleistungen, verfügt über eine eigene technische Abteilung für Internetstörungen und bietet zusätzlich eine Paketstation an.
Im hier vorliegenden Fall wandten sich die Antragstellerin gegen eine Regelung in der Verordnung, wonach das Betreten auch ihres Ladenlokals nur mit einem negativen SARS-CoV-2-Test möglich ist.
OVG: Kein Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit feststellbar
Nach Auffassung des OVG lasse sich bei summarischer Überprüfung kein Verstoß gegen das
Testpflicht als geeignetes milderes Mittel gegenüber einer Schließung
Das Testerfordernis stelle ein milderes Mittel gegenüber einer vollständigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30171
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