Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.12.2020
- 3 MR 88/20 -
Eilantrag des Landesverbandes der AfD gegen Veranstaltungsverbot erfolglos
Unklarheit über Termin des Landesparteitags
Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag des Landesverbandes Schleswig-Holstein der AfD auf Außervollzugsetzung des nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bestehenden Veranstaltungsverbots mit Beschluss als unzulässig verworfen.
Der Antragsteller möchte in den Holsten hallen in Neumünster einen ordentlichen Lan-desparteitag nebst einer Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl durchführen. Da ein
Richter: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits unzulässig
Nach Auffassung des Gerichts ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits unzulässig. Der Antragsteller sei nicht antragsbefugt; denn er könne nicht geltend machen, durch die angegriffene Rechtsvorschrift in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden. Voraussetzung für die mögliche Betroffenheit vom Veranstaltungsverbot wäre, dass der Antragsteller innerhalb des Geltungszeitraums der angegriffenen Vorschrift an der Durchführung einer Veranstaltung gehindert werde. Die derzeitige Corona-Bekämpfungsverordnung tritt mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft. Der Antragsteller habe nicht dargelegt, dass er beabsichtigt, innerhalb der Laufzeit der Verordnung einen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29654
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29654
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.