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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27.03.2013
- 1 M 23/13, 1 M 24/13 -
Beamte dürfen nicht dauerhaft auf amtsunangemessenen Dienstposten umgesetzt werden
OVG Sachsen-Anhalt gibt Beschwerden von leitenden Beamten auf angemessene Beschäftigung teilweise statt
Beamte haben grundrechtlich gewährten Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung und auf Übertragung eines Aufgabenbereichs, dessen Wertigkeit der beamtenrechtlichen Position entspricht. Sie haben entsprechend Anspruch darauf, nicht dauerhaft auf einen amtsunangemessenen Dienstposten umgesetzt oder versetzt zu werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wandten sich mehrere leitende Beamten der Stadt Halle nach Wegfall ihrer Aufgabenbereiche aufgrund umfangreicher Umstrukturierungen gegen eine Umsetzung auf geringer wertige Dienstposten.
Beamte haben Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Beschwerden der Antragsteller gegen die erstinstanzliche Entscheidung teilweise stattgegeben. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
- Verwaltungsgericht Halle, Beschluss vom 12.02.2013
[Aktenzeichen: 5 B 366/12 HAL, 5 B 367/12 HAL]
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Dokument-Nr. 15521
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