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Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 01.02.2021
- 2 B 379/20 -
Mangelnde Kooperationsbereitschaft mit Jugendamt rechtfertigt allein kein Widerruf der Erlaubnis zur Kindestagespflege
Widerruf der Erlaubnis nach Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft einer Tagesmutter mit dem Jugendamt rechtfertigt für sich genommen keinen Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege. Daher kann auf die Verweigerung des Zutritts zur Pflegestelle kein Widerruf gestützt werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2020 wurde einer
Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies den Eilantrag der
Oberverwaltungsgericht verneint Rechtmäßigkeit des Widerrufs
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschied zu Gunsten der
Pflicht zur Information des Jugendamts
Eine Kooperationsverpflichtung bestehe gemäß § 43 Abs. 3 Satz 6 SGB VIII in der Form, so das Oberverwaltungsgericht, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 03.12.2020
[Aktenzeichen: 3 L 1362/20]
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Dokument-Nr. 29940
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