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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.09.2009
- 8 A 10291/09.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Bau von Moschee in Gewerbegebiet zulässig
Mögliche verkehrs- oder lärmbedingte Einschränkungen müssen von Nachbarin hingenommen werden
Ein von der Ahmadiyya-Gemeinde geplanter Bau einer Moschee in einem Gewerbegebiet darf verwirklicht werden. Das Vorhaben verletzt nicht die Rechte einer Anwohnerin. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Stadt Neuwied hatte der klagenden Muslimgemeinde einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer
Mit der Nutzung einhergehenden Belästigungen sind zumutbar
Das Vorhaben verletze in bauplanungsrechtlicher Hinsicht keine Rechte der Anwohnerin. Der mit der Nutzung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.09.2009
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 8431
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