wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.04.2012
8 A 10046/12.OVG -

Trading-Down"-Effekt: Umwandlung von Lagerhallen in acht Spielhallen im Gewerbegebiet unzulässig

Spielhallen in Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig

Die Umwandlung von zwei in einem Gewerbegebiet gelegenen Lagerhallen in acht Spielhallen ist unzulässig, da eine Ansiedlung dieser Art zu einer Abwertung des Gebiets führen und die Ansiedlung herkömmlicher Gewerbebetriebe in diesem Bereich unattraktiv werden könnte. Eine Stadt darf daher zurecht die Genehmigung für eine solche Umnutzung versagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, Inhaber eines Catering- und Partyservices, beantragte bei der beklagten Stadt Ludwigshafen einen Bauvorbescheid für die Umwandlung von zwei im Gewerbegebiet am Kaiserwörthdamm gelegenen Lagerhallen in acht Spielhallen. Die Spielhallen sollen jeweils zwölf Geldspielgeräte auf 144 qm Nutzfläche erhalten; insgesamt sollen 96 Geldspielgeräte auf 1.150 qm Gesamtnutzfläche entstehen. Die Stadt lehnte den Bauvorbescheid ab.

Klage vor VG und OVG erfolglos

Die hiergegen beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße erhobene Klage blieb ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung und lehnte den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ab.

Ansiedlung der Spielhallen würde zu Abwertung des Gebiets führen

Das Verwaltungsgericht habe zu Recht festgestellt, dass das Vorhaben in einem faktischen Gewerbegebiet geplant sei, in dem Vergnügungsstätten wie z. B. Spielhallen grundsätzlich unzulässig seien und nur ausnahmsweise zugelassen werden könnten. Eine ausnahmsweise Zulassung habe die Beklagte ermessensfehlerfrei abgelehnt. Denn das Vorhaben sei schon aufgrund seiner außergewöhnlichen Größe geeignet, das Gewerbegebiet, in dem sich bisher nur herkömmliche Gewerbebetriebe angesiedelt hätten, negativ zu verändern. Jede einzelne Spielhalle überschreite schon die Flächenschwelle von 100 qm, ab der Spielhallen grundsätzlich nur in einem städtischen Kerngebiet angesiedelt werden sollten. Eine Konzentration von acht derartigen Spielhallen entfalte eine solche Ausstrahlungswirkung, dass die Prägung des räumlich beschränkten Gewerbegebiets deutlich verändert werde. Dieses Ergebnis sei von der Ermächtigung zur lediglich ausnahmsweisen Zulassung von Vergnügungsstätten nicht mehr gedeckt. Im Übrigen sei auch die Befürchtung der Beklagten begründet, dass die Ansiedlung der Spielhallen zu einer Abwertung des Gebiets führen könne (so genannter "Trading-Down"-Effekt) und es infolgedessen für die Ansiedlung herkömmlicher Gewerbebetriebe unattraktiv werde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht | Glücksspielrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13461 Dokument-Nr. 13461

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss13461

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung